Liebe Mitstreitende,
aufgrund der letzten Verfügung (Nds. Gesundheitsministerium) stellen wir den Betrieb jetzt, ab sofort, ganz und komplett für alle Boote ein.
Dauer: Bis Ende der Verfügung am 18. April. Diese weist aber ausdrücklich daraufhin, dass sie verlängert werden kann.
Ich bitte vom Philosophieren darüber abzusehen, wie die Wortwahl der Verfügung für das Rudern als kontaktlose Outdoorsportart auszulegen ist.
Wer bis zum 18.04. rudert,
verstößt ggf. mit V o r s a t z gegen diese Verfügung und damit gegen entsprechende Landes- und Bundesgesetze,
wofür er bzw. sie die Konsequenzen tragen müsste.
Bis vorgestern hielt ich es noch für möglich, unter bestimmten, sehr eng eingegrenzten Bedingungen, das Einer-Fahrten und das Zweier Fahrten zuzulassen.
Aus Sicht der Hygienie ist allerdings Fakt, dass wir das Material und die Griffe der Hallentore etc. nicht sicher sauber halten können und kaum
jemand eine fachliche Einweisung oder Ausbildung in k o r r e k t e Hygienemaßnahmen fürs Händewaschen und für die Säuberung von Materialien hat.
Außerdem ist die Kontrolle der überlegten Bedingungen für das Einer-Fahren, nämlich das Säubern von Skullgriffen und die Personalsierung von Skulls,
nicht zu gewährleisten.
Des Weiteren ist auch beim Zweier-Fahren der Mindestabstand für Outdoor-Sport nicht einzuhalten.
Außerdem setzen wir mit unserer Abwesenheit ein Zeichen, sodass wir unseren Teil dazu beitragen, dass die Regierung diese Verfügung nicht verlängern muss.
Möglicherweise zählen sich viele von euch zu den Gruppen, die einer Erkrankung an Covid19 ohne Sorge entgegenblicken können.
Aber es geht darum, aus Solidarität mit den Gruppen, für die eine Erkrankung lebensbedrohlich ist, zu handeln.
Denn auch die Jungen und die ,,chronisch“ Gesunden können im Zeitraum zwischen ihrer eigenen Infektion bis zum Ausbruch der Krankheit möglicherweise bis zu zwei Wochen SARS CoV 2 verbreiten, ohne es zu wissen.
Mit rudersportlichen Grüßen